Stichwortlexikon

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ADR
(American Depositiory Receipt) Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf nur eine, auf mehrere und auch lediglich auf einen Aktienbruchteil beziehen, wie z. B. das ADR der SAP-Aktie, das sich nur auf einen 1/12Teil dieses Wertpapiers bezieht.




