Stichwortlexikon

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Tagesgültig
" Tagesgültig" bezeichnet einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an der Börse, der nur bis zum Börsenschlußdes jeweiligen Tages gültig ist.
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" Tagesgültig" bezeichnet einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an der Börse, der nur bis zum Börsenschlußdes jeweiligen Tages gültig ist.