Stichwortlexikon

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Stückzinsen
die auf die Zeit zwischen dem letzten Zinstermin und dem Tag vor der Geschäftserfüllung (i.d.R. zwei Börsentage nach Handelsabschluß) entfallende, aber noch nicht fällige Zins mußbeim Erwerb Festverzinslicher Wertpapiere entrichtet werden




