Stichwortlexikon

IPO-Norm
Die " IPO-Norm" umfaßt vier Forderungen an Börsenkandidaten und deren Banken und stellt eine Art Gütesiegel für Neuemissionen dar. Damit sollen Anlegern bessere Informationsmöglichkeiten und mehr Transparenz geboten und damit Entscheidungen für oder gegen eine Zeichnung erleichtert werden. Die erste Forderung betrifft den Verkaufsprospekt. Dieser sollte zwei Wochen vor Beginn der Zeichnungsfrist den Anleger verfügbar gemacht werden. Spätestens eine Woche vor Zeichnungsbeginn mußder Prospekt im Internet zugänglich gemacht werden. Wird dieser rechtzeitig veröffentlicht, sind damit automatisch die zweite unddritte Forderung des SdK nach der Offenlegung der Haltefristen der Altaktionäre und die Beteiligung bzw. Abgabequote der Emissionsbanken beim IPO erfüllt. Diese beiden Forderungen müssen zwingend im Verkaufsprospekt veröffentlicht werden. Die vierte Forderung betrifft die Verpflichtung, den Zuteilungsschlüssel nach Abschluss der Emission offenzulegen. Allerdings ist die IPO-Norm nicht als Kauf- oder Zeichnungsempfehlung des SdK zu verstehen, denn eine erfüllte IPO-Norm kann nicht den Erfolg einer Neuemission garantieren.




