Stichwortlexikon

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Aktiengesellschaft

Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Aktionäre mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind und auch ausschließlich mit dieser Einlage haften. Die Aktiengesellschaft ist im zuständigen Handelsregistereingetragen. Die Höhe des gesamten Nennwertes entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung mindestens 100.000 DM betragen muß. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Organe der Aktiengesellschaft.



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